Eum, qui a pupillo sine tutoris auctoritate distrahente comparavit, nullum temporis spatium defendit.
von jolie9838 am 12.01.2023
Keine Zeitspanne schützt denjenigen, der etwas von einem Minderjährigen gekauft hat, der ohne Zustimmung seines Vormunds verkauft hat.
von leonie975 am 05.10.2014
Denjenigen, der von einem Unmündigen ohne Ermächtigung seines Vormunds gekauft hat, schützt keine Verjährungsfrist.