Ex causa transactionis habentes iustam causam possessionis usucapere possunt.
von benjamin861 am 30.04.2015
Aus dem Transaktionsgrund können diejenigen, die einen rechtmäßigen Besitzgrund haben, durch Ersitzung erwerben.
von amir.s am 25.11.2018
Personen, die Eigentum aufgrund einer Transaktion besitzen, haben rechtmäßige Grundlagen, um durch ununterbrochenen Besitz Eigentum zu erwerben.