Quod si non habentes liberam peculii administrationem rem dominicam eo ignorante distraxerunt, neque dominium, quod non habent, in alium transferre possunt neque condicionem eorum servilem scientibus possessionis iustum adferunt initium:
von benjamin.q am 30.07.2018
Wenn sie jedoch ohne freie Verwaltung des Peculiums das Eigentum des Herrn ohne dessen Wissen veräußert haben, können sie weder das Eigentum, das sie nicht besitzen, auf einen anderen übertragen noch denjenigen, die ihre sklavische Bedingung kennen, einen rechtmäßigen Beginn des Besitzes verschaffen:
von karla.969 am 31.01.2018
Wenn Personen, die nicht das Recht haben, frei über das Sklavenvermögen zu verfügen, die Eigentumssache ihres Herrn ohne dessen Wissen veräußern, können sie weder das Eigentum (das sie nicht besitzen) auf einen anderen übertragen noch denjenigen, die um ihren Sklavenstatus wissen, einen rechtmäßigen Besitzanspruch gewähren: