Quod rei vitium, priusquam ad dominum eius revertatur possessio, non permittit usucapionem fieri, licet bona fide possideatur.
von mustafa.l am 06.04.2015
Ein Mangel am Eigentum verhindert die Ersitzung, bevor der Besitz an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben wird, auch wenn es in gutem Glauben besessen wird.
von sophia.s am 27.03.2020
Welcher Mangel der Sache verhindert die Ersitzung, bevor deren Besitz an den Eigentümer zurückgegeben wird, auch wenn sie in gutem Glauben besessen wird.