Qui se non immiscuerunt tutelae vel curae, ex persona eorum, qui gesserunt et idonei sunt, non onerantur.
von marcel857 am 12.06.2024
Personen, die sich nicht an Vormund- oder Pflegeaufgaben beteiligt haben, werden nicht für die Handlungen derjenigen verantwortlich gemacht, die diese Aufgaben fähig wahrgenommen haben.
von malte953 am 08.12.2015
Diejenigen, die sich nicht in Vormund- oder Betreuungsangelegenheiten eingelassen haben, werden durch die Handlungen derjenigen, die gehandelt und sich als geeignet erwiesen haben, nicht belastet.