Celebrandis inter consobrinos matrimoniis licentia huius legis salubritate indulta est, ut revocata prisci iuris auctoritate restinctisque calumniarum fomentis matrimonium inter consobrinos habeatur legitimum, sive ex duobus fratribus sive ex duabus sororibus sive ex fratre et sorore nati sunt, et ex eo matrimonio editi legitimi et suis patribus successores habeantur.
von karina.839 am 29.10.2018
Die Erlaubnis zur Eheschließung zwischen Geschwisterkinder ist durch die Heilsamkeit dieses Gesetzes gewährt worden, sodass mit der Aufhebung der Autorität des früheren Rechts und der Beseitigung der Gründe für falsche Anschuldigungen die Ehe zwischen Geschwisterkindern als rechtmäßig gelten kann, unabhängig davon, ob sie aus zwei Brüdern, zwei Schwestern oder aus Bruder und Schwester stammen, und die aus einer solchen Ehe Geborenen als rechtmäßig und als Erben ihrer Väter betrachtet werden.
von marija921 am 18.03.2024
Dieses Gesetz gewährt die Erlaubnis für Ehen zwischen Geschwisterkindern (Cousins). Es hebt frühere rechtliche Beschränkungen auf und beseitigt jede Grundlage für Vorwürfe eines Fehlverhaltens. Solche Ehen sind nun rechtmäßig, unabhängig davon, ob die Paare Cousins sind, die von zwei Brüdern, zwei Schwestern oder einem Bruder und einer Schwester abstammen. Kinder aus diesen Ehen gelten als legitim und haben vollständige Erbrechte von ihren Vätern.