Tunc etenim, sive testamentarii sive per inquisitionem dati sive legitimi sive simpliciter creati sunt, necesse est omnes suam auctoritatem praestare, ut, quod omnes similiter tangit, ab omnibus comprobetur.
von til.r am 19.03.2018
In solchen Fällen müssen, unabhängig davon, ob die Vormünder durch Testament, durch Untersuchung, kraft Gesetzes oder durch einfache Ernennung bestellt wurden, alle ihre Zustimmung geben, da das, was alle gleichermaßen betrifft, von allen gebilligt werden sollte.
von Johanna am 05.04.2020
Denn es ist notwendig, dass alle, sei es Testamentsvollstrecker, durch Untersuchung Bestellte, Legitimierte oder einfach Ernannte, ihre Autorität bereitstellen, damit das, was alle gleichermaßen betrifft, von allen gebilligt werden kann.