Etenim absurdum est solvi tutelam nec consentiente, sed forsitan et ignorante eo, qui tutor fuerat ordinatus.
von marta.9812 am 09.12.2020
Es ist in der Tat absurd, eine Vormundschaft zu beenden, ohne die Zustimmung und möglicherweise sogar ohne das Wissen der Person, die als Vormund bestellt wurde.
von leni.8817 am 30.11.2019
Es ist in der Tat absurd, die Vormundschaft aufzulösen, weder mit Zustimmung noch möglicherweise unter Kenntnis desjenigen, der zum Vormund ernannt worden war.