Is, qui rationes tutelae seu curae reposcit, invitus in litem iurare compelli non potest.
von nickolas8975 am 04.10.2015
Eine Person, die Rechnungslegung von einem Vormund oder Betreuer verlangt, kann nicht gegen ihren Willen zu einem Gerichtseid gezwungen werden.
von joy.877 am 30.09.2015
Derjenige, der Rechenschaft über Vormund- oder Pflegschaft fordert, kann nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, im Rechtsstreit einen Eid zu leisten.