Tutores, qui necdum administrationis rationem ad curatores transtulerunt, defensioni causarum pupillarium adsistere oportere saepe rescriptum est.
von jolina.r am 14.05.2022
Es wurde in offiziellen Stellungnahmen wiederholt festgestellt, dass Vormünder, die ihre Verwaltungskonten noch nicht an die neuen Betreuer übertragen haben, weiterhin verpflichtet sind, ihre ehemaligen Mündel in Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen.
von amy.g am 27.01.2015
Es wurde oft festgelegt, dass Vormünder, die die Verwaltungsabrechnung noch nicht an die Verwalter übertragen haben, bei der Verteidigung von Vormundschaftsangelegenheiten unterstützen sollen.