Saepe rescriptum est ante sententiam signa rebus, quas aliquis tenebat, imprimi non oportere.
von musa.949 am 20.10.2015
In offiziellen Stellungnahmen wurde häufig festgestellt, dass Siegelungen von Eigentum, das sich in jemandes Besitz befindet, vor einem Urteilsspruch nicht vorgenommen werden sollten.
von pia876 am 11.02.2023
Oft wurde geschrieben, dass vor dem Urteil Gegenstände, die jemand hielt, nicht mit einem Siegel versehen werden sollten.