Per tutorem pupillo actio nisi certis ex causis quaeri non potest.
von elisa.t am 12.04.2021
Durch einen Vormund kann für einen Unmündigen ein Rechtsanspruch nur aus bestimmten Gründen erworben werden.
von lino834 am 26.05.2020
Eine Rechtshandlung kann durch den Vormund nur unter bestimmten Umständen für einen Mündel eingeleitet werden.