Quorum fuga potius tutori adscribitur, sive neglegentia dissolutam patiatur esse disciplinam, sive duritia vel inedia atque verberibus eos adficiat.
von emilio835 am 18.07.2016
Ihr Weglaufen wird dem Vormund zur Last gelegt, sei es, weil er fahrlässig zulässt, dass die Disziplin erschlafft, oder weil er sie harter Behandlung, Hunger und Schlägen aussetzt.
von luisa.v am 08.01.2018
Deren Flucht eher dem Tutor zugeschrieben wird, sei es, dass er durch Nachlässigkeit eine lockere Disziplin zulässt, sei es, dass er sie durch Härte oder Hunger und Schläge misshandelt.