Idem est et si tutor vel curator quis constitutus res minorum non administravit.
von ecrin.g am 25.11.2019
Es wird ebenso behandelt, wenn jemand, der als Vormund oder Treuhänder bestellt wurde, das Vermögen der Minderjährigen nicht verwaltet hat.
von marc.g am 21.10.2014
Das Gleiche gilt auch, wenn jemand, der zum Vormund oder Betreuer ernannt wurde, die Angelegenheiten der Minderjährigen nicht verwaltet hat.