Propter late diffusum ( id est in diversis locis constitutum) patrimonium, vel quod solus administrationi non sufficias, an tibi tutelam administranti adiungi aliquos curatores oporteat, praeses provinciae, si te non sufficientem deprehenderit, aestimabit.
von julian.951 am 18.05.2022
Aufgrund des weit verstreuten (das heißt an verschiedenen Orten angesiedelten) Vermögens oder weil Sie allein möglicherweise nicht für die Verwaltung ausreichen, wird der Provinzgouverneur, falls er Sie als nicht hinreichend erachtet, bestimmen, ob zusätzliche Kuratoren zur Unterstützung bei der Vormundschaftsverwaltung hinzugezogen werden sollen.
von alexandar.8827 am 14.05.2015
Der Provinzgouverneur wird entscheiden, ob zusätzliche Vormünder bestellt werden sollen, um Sie bei der Verwaltung der Vormundschaft zu unterstützen, wenn er Sie als unzureichend einschätzt, und zwar entweder weil das Vermögen weit verstreut ist (das heißt an verschiedenen Orten verteilt) oder weil Sie die Verwaltung nicht alleine bewältigen können.