Quamvis autem curator cum aliis in locum eius substitutus sis, tamen periculo administrationis ultra pubertatis tempora non adstringeris.
von tuana.914 am 30.06.2013
Obwohl du als Ergänzungsbetreuer zusammen mit anderen bestellt wurdest, bist du für die Risiken der Verwaltung nach der Pubertät nicht haftbar.
von aliya.928 am 11.09.2013
Obwohl du als Vormund mit anderen an seiner Stelle eingesetzt worden bist, bist du gleichwohl nicht für die Risiken der Verwaltung über die Zeit der Mündigkeit hinaus verpflichtet.