Quod si facere cessasti, excusatio quidem temporis praescriptione submovetur, sed propter late diffusum patrimonium an tibi adiungi aliquos curatores oporteat, praeses provinciae, si te insufficientem deprehenderit, aestimabit.
von zeynep.m am 03.03.2014
Wenn Sie damit aufgehört haben, wobei Sie zeitliche Beschränkungen nicht mehr als Ausrede nutzen können, wird der Provinzgouverneur entscheiden, ob Sie zusätzliche Verwalter benötigen, um Ihr weit verbreitetes Anwesen zu verwalten, falls er Sie als nicht in der Lage erachtet, es alleine zu bewältigen.
von lukas.t am 10.11.2023
Wenn du jedoch aufgehört hast, dies zu tun, ist die Entschuldigung zwar durch die Verjährungsfrist beseitigt, aber ob aufgrund des weit verbreiteten Vermögens einige Kuratoren zu dir hinzugefügt werden sollen, wird der Provinzstatthalter bestimmen, wenn er dich als unzureichend erachtet.