Testamento tutor datus, ut a bonis his excuseris, quae pupilli tui in alia provincia quam unde es ubique moraris possident, intra quinquagesimum diem postulare debuisti.
von christina.852 am 30.04.2017
Als per Testament zum Vormund ernannt, hättest du innerhalb der fünfzigsten Tag beantragen müssen, von jenen Gütern entbunden zu werden, welche deine Mündel in einer anderen Provinz besitzen, als jener, aus der du stammst und wo du dich überall aufhältst.
von leona.861 am 28.10.2017
Als ein durch Testament ernannter Vormund hättest du innerhalb von fünfzig Tagen beantragen müssen, von der Verwaltung des Vermögens deiner Mündel befreit zu werden, das diese in einer anderen Provinz besitzen als der, in der du lebst und deine Angelegenheiten führst.