Cum tibi in ea aetate constituto, ut, si de statu constaret, per tutores sive curatores negotia tua administrari deberent, libertatis controversiam fieri adleges, non oportuit impediri, quo magis liberali causa ordinata, quia interim pro libero habebaris, curator tibi daretur, per quem defendi causa tua potest.
von charlotte.t am 06.06.2016
Da du dich in einem Alter befindest, in dem deine Angelegenheiten normalerweise von Vormündern oder Treuhändern verwaltet würden, wenn dein Status eindeutig wäre, und du behauptest, dass dein Freiheitsstatus umstritten ist, hätte es keine Hindernisse geben dürfen, einen Kurator zu bestellen, der deine Sache verteidigt, sobald Freiheitsverfahren eingeleitet wurden, insbesondere da du während dieser Zeit als frei geltend betrachtet wirst.
von marlon.g am 31.05.2019
Wenn du in einem Alter stehst, in dem, falls über deinen Status entschieden wäre, deine Angelegenheiten durch Vormünder oder Kuratoren verwaltet werden sollten, und du behauptest, dass eine Kontroverse über deine Freiheit entsteht, wäre es nicht angemessen gewesen, behindert zu werden, sodass, nachdem ein Fall bezüglich der Freiheit geordnet wurde, da du mittlerweile als frei geltend behandelt wurdest, dir ein Kurator gegeben werden kann, durch den deine Sache verteidigt werden kann.