Generali lege prospectum est, ne quid ad illustrium senatorum tutelam curialibus occupati necessitatibus vocarentur.
von georg954 am 12.09.2013
Ein allgemeines Gesetz bestimmt, dass Personen, die mit kommunalen Aufgaben beschäftigt sind, nicht als Rechtsvormünder für angesehene Senatoren ernannt werden können.
von cleo829 am 06.04.2020
Durch allgemeines Gesetz wurde verfügt, dass diejenigen, die mit kurialen Obliegenheiten beschäftigt sind, nicht zur Vormundschaft bedeutender Senatoren herangezogen werden dürfen.