Constitutione divae memoriae constantini lege claudia sublata, pro antiqui iuris auctoritate salvo manente agnationis iure tam consanguineus ( id est frater) quam patruus ceterique legitimi ad pupillarum feminarum tutelam vocantur.
von laura9867 am 16.11.2024
Nach der Verfasssung Konstantins, welche das claudische Gesetz aufhob, und in Übereinstimmung mit der Autorität des alten Rechts, unter Wahrung der Agnationsrechte, können sowohl Blutsverwandte (Geschwister) als auch Onkel väterlicherseits sowie andere rechtmäßige Verwandte als Vormünder für unmündige weibliche Personen bestellt werden.
von kevin.c am 10.03.2015
Gemäß der Verfügung des Kaisers Konstantin, nachdem das Claudische Gesetz aufgehoben worden war, bleibt nach der Autorität des alten Rechts das Agnationsrecht bestehen, und sowohl Vollblutgeschwister (das heißt Brüder) als auch Onkel väterlicherseits und andere Legitimierte werden zur Vormundschaft über weibliche Mündel berufen.