Ad agnatos pupilli iure legitimo sollicitudinem tutelae pertinere, nisi capitis deminutionem sustinuerunt, manifestissimum est.
von jayson.z am 26.03.2014
Es ist höchst offensichtlich, dass die Agnaten des Pupillen gemäß legitimem Recht die Verantwortung der Vormundschaft zusteht, es sei denn, sie haben eine Capitis Deminutio erlitten.
von elina9884 am 28.02.2018
Es ist sehr deutlich, dass die Pflicht der Vormundschaft rechtlich den männlichen Verwandten des Kindes in väterlicher Linie zusteht, es sei denn, sie haben ihre Zivilrechte verloren.