Ad avunculos nec masculorum tutelae ex lege duodecim tabularum deferuntur, cum solum patruis, si non excusaverint, id ius tributum sit.
von finia.h am 28.01.2016
Den Mutterbrüdern werden gemäß dem Zwölftafelgesetz nicht einmal die Vormundschaften über Männer zugewiesen, da dieses Recht ausschließlich den Onkeln väterlicherseits gewährt wird, sofern sie sich nicht entschuldigen.
von aliyah8921 am 03.09.2018
Nach dem Zwölftafelgesetz wird die Vormundschaft über männliche Kinder nicht an mütterliche Onkel übertragen, da dieses Recht ausschließlich väterlichen Onkeln gewährt wurde, vorausgesetzt, sie haben es nicht abgelehnt.