Si tibi pater avunculum testamento recte tutorem dedit nec is excusatus est, eum tutelae iudicio tam administratis quam neglectis, cum administrari deberent, apud competentem iudicem conveni secundum bonam fidem tibi satisfacere iussurum.
von hailey.x am 21.06.2015
Wenn dein Vater dir im Testament rechtmäßig einen Vormund ernannt hat und dieser nicht von seinen Pflichten entbunden wurde, kannst du ihn vor einem zuständigen Richter wegen der von ihm geführten sowie der vernachlässigten Angelegenheiten, die er hätte verwalten sollen, verklagen. Der Richter wird ihn anweisen, dich angemessen zu entschädigen.
von vivien.c am 26.07.2019
Wenn der Vater dir durch Testament rechtmäßig einen Vormund bestellt hat und dieser nicht von seinen Pflichten entbunden wurde, so bringe ihn vor den zuständigen Richter mit einer Vormundschaftsklage sowohl für verwaltete als auch für vernachlässigte Angelegenheiten, die hätten verwaltet werden sollen, welcher ihm nach Treu und Glauben auferlegen wird, dir Genugtuung zu leisten.