Ea enim subsistente veterum constitutionum tenorem in naturalibus filiis statutum et in nepotes extendimus.
von jaimy.v am 13.11.2020
Mit dieser Voraussetzung erweitern wir den Geltungsbereich der alten Verfassungen, die für uneheliche Söhne festgelegt wurden, auch auf Enkel.
von mats.832 am 17.03.2015
Wir erweitern die bestehenden Regelungen über uneheliche Kinder aus den alten Gesetzen, um auch Enkelkinder einzuschließen.