Filiis enim naturalibus relinqui constitutiones quantum voluerint ideo prohibuerunt, quia vitium paternum frenandum esse existimaverunt.
von victoria.j am 15.03.2022
Die Gesetze verboten es, unbegrenzte Beträge an uneheliche Kinder zu hinterlassen, da sie der Ansicht waren, dass väterliches Fehlverhalten gezügelt werden müsse.
von aleyna.935 am 24.10.2023
Den unehelichen Kindern zu hinterlassen, so viel sie wollten, verboten die Verfassungen, da sie urteilten, dass das väterliche Laster gezügelt werden müsse.