In omnibus itaque talibus dubitationibus cum nulla legitima consequentia in huiusmodi personis custoditur, sed interventu subolis naturalis nihil ius legitimum subesse potest, ut necessitas relinquendi aliquid eis ex legibus immineat, liceat eis quantum voluerint suae substantiae in eos conferre, scilicet nulla legitima subole subsistente.
von johanna.j am 15.03.2021
In allen solchen Zweifeln, wenn keine rechtmäßige Nachfolge bei Personen dieser Art beobachtet wird, und durch das Auftreten natürlicher Nachkommen kein rechtmäßiges Recht bestehen kann, sodass die Notwendigkeit, ihnen aufgrund der Gesetze etwas zu hinterlassen, droht, ist es ihnen erlaubt, so viel von ihrer Substanz auf sie zu übertragen, wie sie wünschen, und zwar dann, wenn keine rechtmäßigen Nachkommen vorhanden sind.
von lijas.868 am 29.11.2016
In allen solchen unklaren Fällen, in denen keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber diesen Personen bestehen und in denen die Existenz natürlicher Kinder keine rechtlichen Ansprüche begründet, auch wenn möglicherweise ein gewisser rechtlicher Druck besteht, ihnen etwas zu hinterlassen, dürfen sie diesen Kindern so viel von ihrem Vermögen zukommen lassen, wie sie möchten, vorausgesetzt, es existieren keine legitimen Kinder.