Si quis autem eam, quam sine dote uxorem acceperat, a coniugio suo repellere voluerit, non alias ei hoc facere licebit, nisi talis culpa intercesserit, quae a nostris legibus condemnatur.
von leonhard.y am 06.07.2023
Wenn jedoch jemand die Frau, die er ohne Mitgift als Ehefrau angenommen hat, aus seiner Ehe verstoßen möchte, soll ihm dies nicht anders erlaubt sein, es sei denn, ein solches Verschulden ist eingetreten, das von unseren Gesetzen verurteilt wird.
von ilyas875 am 21.06.2021
Wenn jedoch jemand seine Frau, die er ohne Mitgift geheiratet hat, verstoßen möchte, wird wird ihm dies nur gestattet sein, wenn sie eine Straftat begangen hat, die nach unseren Gesetzen strafbar ist.