Sicut enim sine iusta causa dissolvi matrimonia iusto limite prohibemus, ita adversa necessitate pressum vel pressam, quamvis infausto, attamen necessario auxilio cupimus liberari.
von jasper857 am 05.02.2021
Gleichwie wir Ehen ohne gerechten Grund durch gerechte Grenzen aufzulösen verbieten, so wünschen wir, dass derjenige, der von widrigen Umständen bedrängt wird - sei es ein Mann oder eine Frau - befreit werde, und zwar durch eine Hilfe, die zwar unglücklich, jedoch notwendig ist.
von louise.k am 24.04.2017
Während wir Ehen zu Recht vor einer Auflösung ohne triftigen Grund schützen, wollen wir gleichwohl jene befreien, die von schwerwiegenden Umständen bedrängt werden, auch wenn die Hilfe, die wir leisten, bedauerlich, aber notwendig ist.