Matrimonium quidem deportatione vel aqua et igni interdictione non solvitur, si casus, in quem maritus incidit, non mutet uxoris adfectionem.
von giulia8958 am 01.07.2013
Eine Ehe wird nicht durch Verbannung oder Ächtung beendet, wenn das Unglück, das den Ehemann getroffen hat, die Zuneigung seiner Frau zu ihm nicht verändert.
von hannes8895 am 26.10.2020
Die Ehe wird durch Deportation oder Verbannung von Wasser und Feuer nicht aufgelöst, wenn das Unglück, in das der Ehemann geraten ist, die Zuneigung der Ehefrau nicht verändert.