Et iterum si donator quidem in civitate romana constitutus decesserit, mortis autem eius tempore is qui donationem accepit in captivitate degebat et postea reversus est, an videtur et tunc donatio rata haberi.
von tuana.o am 22.07.2020
Und abermals, wenn der Schenker, der in der römischen Stadt ansässig war, verstirbt, aber zur Zeit seines Todes derjenige, der die Schenkung erhalten hatte, sich in Gefangenschaft befand und danach zurückkehrte, ob die Schenkung auch dann als gültig anzusehen ist.
von jannik.951 am 09.01.2021
Und was wäre, wenn der Spender als römischer Bürger stirbt, während der Beschenkte zum Zeitpunkt seines Todes in Gefangenschaft gehalten wird und später zurückkehrt - sollte die Schenkung in diesem Fall dennoch als gültig gelten?