Nec in ceterum subtilem divisionem facti vel iuris introduci posse.
von paula.y am 03.03.2023
Weder in das Übrige kann eine subtile Unterscheidung von Tatsache oder Recht eingeführt werden.
von vivienne823 am 27.04.2020
Eine subtile Trennung von Tatsache und Recht ist hier nicht möglich.