Nam amplioris quantitatis donationem minime intimatam nec per silentium eius qui donavit confirmari concedimus.
von raphael905 am 17.06.2014
Wir gestatten nicht, dass eine größere Schenkung, die nicht ordnungsgemäß registriert wurde, allein durch das Schweigen des Spenders gültig wird.
von tuana.9967 am 02.02.2015
Wir erkennen nicht an, dass eine Schenkung größerer Menge, die nicht angemeldet wurde, allein durch das Schweigen des Schenkenden als bestätigt gilt.