Sed si matrimonium iure non valuit, licet ipso iure donatio tenuerit, quia tamen indigna persona eius fuit, qui nec maritus potest dici, utiles actiones super revocandis his tibi competunt.
von emile825 am 08.11.2015
Wenn die Ehe rechtlich ungültig war, obwohl die Schenkung rechtlich möglich gewesen wäre, da er eine unwürdige Person war, die nicht einmal als Ehemann bezeichnet werden werden kann, stehen Ihnen rechtliche Schritte zur Rückforderung dieser Geschenke zu.
von alexandra.i am 18.07.2016
Wenn jedoch die Ehe nach Recht nicht gültig war, obwohl die Schenkung selbst rechtlich Bestand haben mag, weil die Person jedoch unwürdig war, die nicht einmal als Ehemann bezeichnet werden kann, stehen dir nützliche Rechtshandlungen zur Aufhebung dieser Dinge zur Verfügung.