Et cum praeterierint dies isti utiles, maritus quoque iure extranei agere potest.
von aron.c am 24.02.2015
Und nachdem diese verfügbaren Tage abgelaufen sind, kann der Ehemann auch als Dritter rechtliche Schritte einleiten.
von michael.h am 08.11.2018
Und wenn diese verfügbaren Tage verstrichen sind, kann der Ehemann auch kraft des Rechts eines Fremden handeln.