Nec potest dici eum, qui honesta et verecunda praecedente causa mandatas sibi actiones exercuerit, alieno negotio fungi, cum, licet intentio ex persona alterius bona fide sumatur, hunc tamen rem suam gerere non ambigitur.
von lola.a am 12.08.2020
Man kann nicht behaupten, dass jemand, der mit vertrauenswürdigen und legitimen Gründen beauftragte Aufgaben ausführt, fremde Geschäfte betreibt, da, obwohl der Anspruch offiziell von einer anderen Person stammt, klar ist, dass er tatsächlich seine eigenen Angelegenheiten abwickelt.
von aalyha.965 am 10.08.2020
Es kann nicht gesagt werden, dass derjenige fremde Geschäfte führt, der mit einer ehrenhaften und respektablen vorausgehenden Ursache ihm anvertraute Handlungen ausgeführt hat, wenn, obwohl der Anspruch in gutem Glauben von einer anderen Person übernommen wurde, gleichwohl nicht bezweifelt wird, dass dieser seine eigene Angelegenheit betreibt.