Et si quidem in dotali instrumento hypothecae pro his nominatum a marito scriptae sunt, his esse mulierem ad cautelam suam contentam.
von mathilda.c am 07.08.2023
Und wenn in der Tat im Ehevertrag Sicherheiten für diese Dinge vom Ehemann namentlich niedergeschrieben worden sind, soll die Frau mit diesen zu ihrer eigenen Sicherheit zufrieden sein.
von eileen851 am 13.07.2018
Wenn der Ehemann in den Ehevertragsvereinbarungen ausdrücklich schriftliche Garantien für diese Angelegenheiten festgelegt hat, sollte sich die Ehefrau mit diesen als ihrem Schutz zufriedengeben.