Sin autem minime hoc scriptum inveniatur, ex praesenti nostra lege habeat hypothecam contra res mariti, ex quo pecunias ille exegit.
von noel.h am 31.12.2017
Sollte jedoch ein solches Dokument nicht gefunden werden, steht ihr nach unserem geltenden Recht ein Rechtsanspruch auf das Vermögen ihres Ehemannes zu, und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem er das Geld eingezogen hat.
von leonhardt.m am 16.12.2017
Sollte dieses Dokument jedoch auf keine Weise gefunden werden, so soll sie gemäß unserem gegenwärtigen Gesetz ein Pfandrecht gegen die Vermögenswerte des Ehemanns haben, von dem Zeitpunkt an, an dem er die Gelder eingezogen hat.