Legem, quam dixisti, cum dotem pro alumna dares, servari oportet, nec obesse tibi debet, quod dici solet ex pacto actionem non nasci:
von Ecrin am 26.10.2018
Die Vereinbarung, die Sie bei der Bereitstellung einer Mitgift für Ihre Pflegetochter getroffen haben, muss eingehalten werden, und Sie sollten nicht durch den landläufigen Spruch benachteiligt werden, dass formlose Vereinbarungen keine Rechtsansprüche begründen:
von luca855 am 24.02.2020
Das Gesetz, welches du genannt hast, als du eine Mitgift für deine Zöglerin gabst, muss eingehalten werden, und es sollte dir nicht schaden, was gemeinhin gesagt wird, dass aus einem Pakt keine Klage entstehen kann: