Legem, quam dixisti, cum dotem pro alumna dares, servari oportet, nec obesse tibi potuit, quod dici solet ex pacto actionem non nasci:
von joana.853 am 22.12.2022
Das Gesetz, das du genannt hast, als du eine Mitgift für deine Schülerin gabst, muss beachtet werden, und es konnte dir nicht schaden, was gemeinhin gesagt wird, dass aus einem Vertrag keine Klage entstehen kann:
von mehmet971 am 02.07.2015
Die Vereinbarung, die du bei der Bereitstellung einer Mitgift für deine Pflegetochter getroffen hast, muss eingehalten werden, und der landläufige Spruch, dass informelle Vereinbarungen nicht rechtlich bindend seien, kann nicht gegen dich verwendet werden: