Si pascenda pecora partiaria ( id est ut fetus eorum portionibus, quibus placuit, inter dominum et pastorem dividantur) apollinarem suscepisse probabitur, fidem pacto praestare per iudicem compelletur.
von erick.z am 23.08.2024
Wenn nachgewiesen werden kann, dass Apollinaris sich bereit erklärt hat, Vieh unter einer Teilungsvereinbarung zu hüten (was bedeutet, dass der Nachwuchs zwischen dem Besitzer und dem Hirten gemäß vereinbarten Prozentsätzen aufgeteilt wird), wird er rechtlich verpflichtet sein, die Vereinbarung einzuhalten.
von paula.c am 24.02.2014
Wenn nachgewiesen wird, dass Apollinaris die gemeinschaftliche Viehhaltung übernommen hat (das heißt, so dass deren Nachwuchs in den vereinbarten Anteilen zwischen dem Eigentümer und dem Hirten geteilt wird), wird er durch einen Richter gezwungen sein, dem Vertrag Treue zu leisten.