Licet enim anastasiana lex de consentientibus mulieribus vel suo iuri renuntiantibus loquitur, tamen eam intellegi oportet in res mariti vel dotis quidem, aestimatas autem, in quibus dominium et periculum mariti est:
von catarina862 am 11.09.2017
Obwohl das anastasianische Gesetz von Frauen spricht, die ihrer Rechte zustimmen oder entsagen, sollte es dennoch in Bezug auf das Vermögen des Ehemanns oder tatsächlich der Mitgift verstanden werden, und zwar bewertete Vermögenswerte, bei denen Eigentum und Risiko beim Ehemann liegen:
von lennox.836 am 19.06.2013
Obwohl das anastasianische Gesetz von Frauen spricht, die ihre Zustimmung geben oder auf ihre Rechte verzichten, sollte es so verstanden werden, dass es sich auf das Eigentum des Mannes oder die bewertete Mitgift bezieht, bei der der Mann sowohl das Eigentum besitzt als auch das Risiko trägt: