In fundo autem inaestimato, qui et dotalis proprie nuncupatur, maneat ius intactum, ex lege quidem iulia imperfectum, ex nostra autem auctoritate plenum atque in omnibus terris effusum et non tantum italicis et sola hypotheca conclusum.
von nicole.q am 24.04.2022
Hinsichtlich eines unbewerteten Grundbesitzes, der auch rechtmäßig als Mitgiftgut bezeichnet wird, bleibe das Recht unverändert, zwar nach julischem Recht unvollständig, aber durch unsere Autorität vollständig und in allen Ländern ausgedehnt und nicht nur auf italienische Gebiete und allein auf Hypotheken beschränkt.
von mathea.q am 22.10.2018
Was das unbewertet Mitgift-Eigentum betrifft, bleibt das Gesetz in Kraft, jedoch wird es durch unsere Autorität von der julischen Gesetzgebung erweitert und geht nun über die italienischen Gebiete und die reinen Hypothekenrechte hinaus.