Et cum lex iulia fundi dotalis italici alienationem prohibebat fieri a marito non consentiente muliere, hypothecam autem nec si mulier consentiebat, interrogati sumus, si oportet huiusmodi sanctionem non super italicis tantummodo fundis, sed pro omnibus locum habere.
von elise8843 am 12.01.2014
Und als das julische Gesetz die Veräußerung italischen Dotallands durch den Ehemann ohne Zustimmung der Frau verbot, ja sogar eine Hypothek nicht einmal bei Zustimmung der Frau erlaubte, wurden wir gefragt, ob eine solche Verfügung nicht nur für italienische Ländereien, sondern für alle Gebiete gelten sollte.
von aiden.s am 04.10.2018
Da das julische Gesetz Ehemännern untersagte, italienisches Mitgiftland ohne Zustimmung ihrer Ehefrauen zu veräußern, und sogar eine Hypothek darauf auch mit Zustimmung der Ehefrau verbot, wurden wir gefragt, ob diese Regelung nicht nur für italienische Ländereien, sondern für alle Liegenschaften gelten sollte.