Extraneum autem intellegimus omnem citra parentem per virilem sexum adscendentem et in potestate dotandam personam habentem:
von carlotta8968 am 17.04.2020
Wir verstehen als externe Partei jeden außer dem Elternteil, der über die männliche Linie aufsteigt und eine Person in seiner Gewalt hat, die eine Mitgift erhalten muss:
von ahmed.8976 am 25.06.2015
Wir betrachten eine fremde Partei als jeden, der nicht der Vater ist, durch die männliche Linie verwandt und Autorität über eine Person hat, die eine Mitgift zu erhalten hat: