Si quid autem optimum ex rei uxoriae actione invenimus, hoc in praesenti specialiter ei addimus, ut sit et nova ista ex stipulatu quam composuimus et non propria tantum, sed etiam veteris actionis pulchritudine decorata.
von david.h am 20.07.2024
Wenn wir zudem etwas Bestes aus der Rei-Uxoriae-Klage gefunden haben, fügen wir dies gegenwärtig speziell hinzu, damit diese neue Ex-Stipulatu-Klage, die wir verfasst haben, nicht nur sich selbst eigen ist, sondern auch mit der Schönheit der alten Klage geschmückt wird.
von sam.862 am 18.08.2015
Darüber hinaus haben wir, falls wir in der ehebezogenen Rechtshandlung etwas Wertvolles gefunden haben, dies nun speziell dieser neuen Handlung hinzugefügt, sodass die neue stipulationsbasierte Rechtshandlung, die wir geschaffen haben, nicht nur aus eigener Kraft besteht, sondern auch von den besten Eigenschaften der alten Handlung profitiert.