Aestimatione earum, quia et hoc apertius declarare oportet, ea intellegenda, quae pro singulis speciebus facta est vel pro unoquoque genere dotalium specierum, id est pro argento vel pro ornamentis vel pro veste aliisque speciebus, et non esse exspectandam post singulas aestimationes unam coadunationem totius calculi, quod satis scrupulosum et per nimiam subtilitatem perniciosum est.
von alea946 am 07.05.2015
Zur Bewertung dieser Gegenstände (da dies deutlicher festgehalten werden muss): Wir sollten verstehen, dass separate Bewertungen für jeden einzelnen Gegenstand oder jede Kategorie von Mitgiftsachen vorgenommen werden sollten, wie zum Beispiel Silber, Schmuck, Kleidung und andere Gegenstände. Wir sollten nicht darauf warten, alle diese einzelnen Bewertungen in eine Gesamtberechnung zusammenzuführen, da dies unnötig kompliziert und möglicherweise aufgrund übermäßiger Präzision problematisch wäre.
von mica.c am 11.10.2017
Bei der Bewertung dieser Gegenstände, da dies auch deutlicher erklärt werden muss, ist zu verstehen, was für einzelne Gegenstände oder für jede Art von Mitgiftgegenständen gemacht wurde, sei es für Silber oder für Schmuck oder für Kleidung und andere Gegenstände, und es ist nicht zu erwarten, dass nach einzelnen Bewertungen eine einheitliche Berechnung des gesamten Rechnungswerks erfolgt, was hinreichend kleinlich und durch übermäßige Subtilität schädlich wäre.