Atqui in aliis omnibus casibus, in quibus ipse non stipulatus est, tristitiae suae mulier hoc proprium habeat solacium per actionem dotis.
von markus.m am 14.11.2017
Und doch soll in allen anderen Fällen, in denen er selbst nichts vereinbart hat, die Frau diesen eigenen Trost ihrer Traurigkeit durch das Recht auf Mitgift erhalten.
von finnya.963 am 05.03.2014
In allen anderen Fällen, in denen er keine formelle Vereinbarung getroffen hat, sollte die Frau diese spezifische Abhilfe für ihre Betrübnis durch eine Mitgabenforderung erhalten.