Tunc etenim, cum neque ab initio suspicio aliqua liberorum concurrit, sed sibi omnem rem ille qui dotem dedit pepigerit, huiusmodi tractatus habere locum non potest.
von marta.l am 16.05.2022
In solchen Fällen, wenn von Anfang an keine Erwartung auf Kinder bestand und die Person, die die Mitgift bereitstellte, alle Vereinbarungen ausschließlich zu ihrem eigenen Vorteil getroffen hat, kann diese Art von Vereinbarung nicht als rechtmäßig betrachtet werden.
von cataleya.968 am 25.08.2022
Denn dann, wenn von Anfang an keinerlei Verdacht bezüglich Kindern besteht und derjenige, der die Mitgift gegeben hat, die Angelegenheit für sich vollständig geregelt hat, kann ein solcher Disput nicht stattfinden.