Neque enim marciani distinctioni locum esse in hoc casu invenimus, ubi nullius circumventionis suspicio potest aliquam sibi vindicare licentiam, avita et proavita adfectione haec omnia resecante.
von lilja.d am 20.04.2019
Denn wir finden in diesem Fall keinen Raum für Marcianus' Unterscheidung, wo keine Verdachtsmöglichkeit der Umgehung sich irgendeine Lizenz anmaßen kann, da die Zuneigung der Vorfahren und Ur-Vorfahren all diese Dinge abschneidet.
von mica.f am 07.12.2019
Wir finden in diesem Fall keinen Raum für Marcians Unterscheidung, da hier keinerlei Verdacht auf Betrug bestehen kann, da die natürliche Zuneigung zwischen Großeltern, Urgroßeltern und ihren Nachkommen jegliche solche Bedenken ausschließt.